Steuertipps
Durch das professionelle Ausfüllen der Steuererklärung 2023 kann sich Ihre Steuerbelastung bereits reduzieren. Viel wichtiger aber ist das richtige Handeln während des Jahres, um dann im Folgejahr von Steuereinsparungen profitieren zu können. Wie das geht zeigen wir Ihnen in einem Gespräch auf. Hier vorgängig einige Tipps:
1. Altersvorsorge:
Eine Einzahlung in die 3. Säule kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Aktueller maximaler Betrag pro Jahr und Person beträgt Fr. 7’056.-
Steuereinsparungen bis zu Fr. 2‘000.- pro Jahr sind möglich. Was ist sinnvoller? Eine 3. Säule via Bank oder Versicherung aufbauen? Wir zeigen Ihnen die Unterschiede auf.
Ebenfalls lohnt es sich seinen Pensionskassenauszug genauer anzuschauen. Es ist möglich, dass Sie zusätzliche BVG-Einzahlungen tätigen und dies wiederum steuerlich interessant abziehen können.
Auch beim späteren Bezug der Vorsorgegelder gibt es Möglichkeiten zum Steuern einsparen. Achten Sie darauf, dass Sie mehrere 3A Konti besitzen und diese in verschiedenen Jahren beziehen. Somit kann die Steuerprogression gebrochen werden.
2. Liegenschaft:
Wir sagen Ihnen wie hoch Ihre Hypothek sein sollte, um ein Maximum an Steuern einsparen zu können. Planen Sie Ihre Liegenschaftsinvestitionen früh genug, damit ein optimaler Steuervorteil für Sie entsteht. Es kann sogar Sinn machen, die Investitionen auf mehrere Jahre zu verteilen. Die Steuerbehörde unterscheidet zwischen werterhaltende (abziehbar) und wertvermehrende (nicht abziehbar) Investitionen.
3. Weiterbildung:
Alle selbst bezahlten Kosten Ihrer berufsorientierter Aus- und Weiterbildung können in Abzug gebracht werden. Bedingung dafür ist, dass Sie mit dem zusätzlich erlangten Wissen Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, wobei dies auch erst in Zukunft eintreten kann. Ansonsten wird es als Hobby taxiert.
4. Spenden:
Alle Einzahlungen an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz können abgezogen werden. Hier lohnt sich das Sammeln der Quittungen während des Jahres. Auch kleine Beträge kommen in der Addition auf einige Franken weniger Steuern zahlen müssen.
5. Krankheitskosten:
Alle selbst bezahlten Krankeits- und Unfallkosten können steuerlich relevant sein. In den meisten Kantonen gibt es zwar einen Steuer-Selbstbehalt. Es lohnt sich aber jedes Jahr zu überprüfen, ob ein Abzug möglich ist. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse jeweils einen Steuerauszug schicken. Darauf sind alle relevanten Zahlen ersichtlich. Bei den meisten Kassen muss dies einmalig angemeldet werden, danach erfolgt der Versand automatisch jährlich per Post.
6. Schuldzinsen:
Alle Zinsen auf Schulden (z.B. Darlehen, Kreditkarte, u.a.) können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sowie alle sogenannten Verzugszinsen.
(z.B. auf zu spät bezahlte Steuerrechnungen).